Maskenpflicht an der Schule

Seit heute, 22.03.2021, gilt an allen Schulen in Baden-Württemberg die Pflicht zum Tragen einer medizinische Maske.

Dies gilt ebenso für die Kernzeitbetreuung (Früh- und Mittagsbetreuung), wie auch für die Ganztagesbetreuung am Nachmittag.

Sie gilt jedoch nicht bei der Nahrungsaufnahme (Vesperpause/Mittagessen) sowie in Pausen außerhalb des Gebäudes, wenn mehr als 1,5m Abstand zwischen den Personen eingehalten wird.

 

Näheres dazu finden Sie unter

https://km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-schule

TOP