Schulschließung vor Weihnachten

Die Schulen in Baden-Württemberg werden ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 geschlossen sein. Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern zwingend darauf angewiesen sind, wird im Zeitraum 16. bis 22. Dezember an den regulären Schultagen eine Notbetreuung eingerichtet.

Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung. 

Sollten Sie Notbetreuung benötigen, so melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail bei uns (07321/3275560, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und lassen Sie uns eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung zukommen.

 Ein entsprechendes Antragsformular steht zum Download hier .

Ohne vorherigen Antrag und dessen Genehmigung durch die Schulleitung ist eine Notbetreuung nicht möglich.   

 

Weitere Informationen des Kultusministeriums finden Sie hier.

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